Aufnahmemodalitäten
Haben Sie Interesse, Ihr Kind in der Neuen Schule anzumelden? Folgendes Aufnahmeprozedere ist vorgesehen.
Haben Sie Interesse an der Neuen Schule, sind folgende Aufnahme-Modalitäten vorgesehen:
Hospitation
Im Idealfall melden Sie sich etwa eineinhalb bis zwei Jahre, bevor Ihr Kind eingeschult wird. Sie kontaktieren uns telefonisch (0676/795 81 04) oder per Mail (a.pisa@neueschule.at), um einen Termin für eine Hospitation zu vereinbaren. Das bedeutet, dass Sie – möglichst beide Elternteile, jedenfalls ohne Kind – von 9:00 bis 11:00 als stille(r) BeobachterIn in die Schule kommen und sich den Schulalltag ansehen. Sie setzen sich überall dazu, schauen sich alles an, möglichst ohne zu stören und ohne die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Eventuell können Sie mitschreiben und Fragen notieren. Um 11:00 Uhr setzen wir uns zu einem Gespräch zusammen, wo ausführlich über alle offenen Punkte geredet werden kann. Sie sollten sich bis etwa 11:45 Uhr Zeit nehmen. Es wird ein Unkostenbeitrag von 30 Euro pro Familie eingehoben.
Interessentenliste
Nun sollten Sie sich einige Tage Zeit nehmen, um noch einmal zu überlegen bzw. miteinander zu besprechen, ob das Konzept der Neuen Schule das Richtige für Sie ist. Wenn Sie denken, dass dem so ist, schicken Sie Ihre Daten per Mail: Name, Telefonnummer, Adresse, Name des Kindes, Geburtsdatum und Aufnahmezeitpunkt. Wir setzen Sie auf unsere Interessentenliste. Das bedeutet noch nicht, dass wir Ihnen sicher einen Platz anbieten können. Die Nachfrage ist in den meisten Jahren groß und die „Neue Schule“ muss leider fast jedes Jahr Familien abweisen. Trotzdem machen wir keine Wartelisten auf Jahre im Voraus, denn die Erfahrung hat gezeigt, dass sie nicht halten.
Schulvertrag
Im Frühjahr, etwa 15 Monate bevor ihr Kind tatsächlich schulfplichtig ist, melden Sie sich wieder und sagen uns, ob Sie nach wie vor Interesse haben. Wenn ja, schicken wir Ihnen den Schulvertrag per Mail zu. Sie lesen ihn durch, wir stehen für Fragen zur Verfügung. Sie füllen den Vertrag aus und senden ihn uns per Post oder per Mail zurück. Haben wir die Möglichkeit, Ihr Kind aufzunehmen, wird der Vertrag von uns gegengezeichnet und Ihnen postalisch retourniert. Das geschieht etwa ein Jahr vor dem Schulbeginn.
Nun ist die Bezahlung der Anmeldegebühr (in der Höhe von zwei Monatsbeiträgen) fällig. Sie ist keine Kaution und wird nicht retourniert (außer für den Fall, dass das Vertragsverhältnis innerhalb der Probezeit von Seiten der Schule gekündigt wird – was aber noch nie passiert ist). Weiters zahlen Sie die ersten beiden Monatsbeiträge für den Schulbesuch Ihres Kindes ein. Sobald das Geld auf unserem Konto eingelangt ist, ist die Anmeldung fix und der Platz für das Kind reserviert.
Schnuppern
Im Frühling vor Schulbeginn kommt Ihr Kind an einem oder mehreren Tagen „schnuppern“. Es nimmt am Schulgeschehen teil wie jede(r) andere SchülerIn und lernt die zuständige PädagogIn und die Umgebung kennen.
Probezeit
Es gibt eine zweimonatige Probezeit, beginnend mit Schuleintritt im September, in der der Vertrag von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Erfolgt keine Kündigung, geht er automatisch in einen unbefristeten Vertrag über.
Zeitpunkt der Anmeldung
Es macht keinen Sinn, sich mehr als zwei Jahre vor der Schulpflicht des Kindes bei uns zu melden. Wir führen keine Wartelisten auf Jahre im Voraus. Diese verleiten Eltern nur dazu, schon Babys oder Kleinkinder anzumelden, auch wenn sie noch nicht einmal in der Gegend wohnen – und solche Willenskundgebungen sind unserer Erfahrung nach nicht sehr verlässlich.
„Vor der Entscheidung soll mein Kind die Schule kennenlernen!“
Das ist bei uns nicht vorgesehen. Die Entscheidung, in welche Schule ein Kind geht, obliegt den Eltern. Ein vier- oder fünfjähriges Kind kann nicht beurteilen, was es bedeutet, sich für acht Jahre für eine Sache zu verpflichten. Es will da hingehen, wo es ein interessantes Spiel oder Buch sieht, eine Schokolade bekommt, ein anderes Kind nett findet, die Freundin hin geht, Gummibärlis rumstehen,… Das, was zentral ist, nämlich die unterschiedlichen pädagogischen Zugänge verschiedener Schulen, können fünfjährige Kinder nicht einschätzen. Sie wissen nicht, was es heißt, vier Stunden lang sitzen zu müssen,
sie kennen die Begriffe „Freiheit der Wahl“, „Selbständigkeit“ und all das, worum sich unsere Pädagogik dreht, nicht.
Die Kinder fühlen sich bei uns eigentlich immer wohl, aber die Eltern sind es, die überlegen müssen, ob sie unsere Schule so sehr wollen, dass sie bereit sind, die Kosten dafür zu übernehmen, sich einzubringen, mitzuarbeiten, unserer Expertise zu vertrauen und viele Jahre lang hinter dem Konzept zu stehen (Auch dann, wenn das Kind ´mal mit einer Freundin gestritten hat und meint „Blöde Schule, da geh ich nicht mehr hin!“ Dann darf die Antwort nicht sein „Aber DU wolltest doch SELBER…“ sondern sie muss sein „Ich versteh deinen Ärger, aber die Schule ist die Beste für dich und wir wollen, dass du da weiterhin hin gehst.“)
Würden Kinder eineinhalb Jahre im Voraus die Schule ansehen, würden sie fragen: „Wie oft noch schlafen?“ und die Antwort wäre in etwa „400 Mal“ – das kann kein Kind überblicken. Die Unsicherheit „Vielleicht in 400 Tagen, vielleicht auch nicht. Schau ´mal, ob´s dir gefällt. Wir Eltern wissen auch nicht recht, wir wollen deine Entscheidung,…“ ist schlecht für ein Kind. Kinder sollen selbständig werden, sie sollen mitentschieden dürfen, aber da, wo sie tatsächlich sinnvoll mitbestimmen können. Die Frage, wie sie eine Zeit verbringen werden, die doppelt so lang ist wie ihr ganzes bisheriges Leben, ist eine Überforderung.
Wir wollen Ihr Kind auch nicht im Voraus „anschauen“. Den oder die Fünfjährige, die wir ein paar Stunden sehen und dann entscheiden „Dich wollen wir nicht“ gibt es nicht. Darum machen wir generell keine Schulbesuche von Kindern, bevor die Entscheidung gefallen und das Anmelde-Prozedere abgeschlossen ist. Wenn die Eltern sicher sind, dann ist es ihr Kind auch.
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Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die Schule inklusive der Nachmittagsbetreuung belaufen sich auf 410 Euro pro Monat für das erste Kind. Geschwisterkinder zahlen einen Beitrag von 75%. Inflationsanpassungen werden bei Bedarf vorgenommen.